Sehr geehrte BibliothekarInnen,
Die Änderung zur COVID-19-Lockerungsverordnung wurde soeben erlassen. Diese erlaubt die Öffnung der Büchereien unter bestimmten Voraussetzungen ab 15. Mai. Sie finden diese Verordnung auf der Seite des Ministeriums unter: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html [207. Verordnung]
Sowie auf unserer Website unter: www.bvoe.at/themen/bibliotheken_und_corona. Dort informieren wir sie gesammelt über die notwendigen Abstands- und Hygienebestimmungen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Wiederöffnung und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Ich danke für die Geduld und wünsche viel Gesundheit
Gerlinde Falkensteiner